Ausnahmeregelung Zulassung zur Facharztprüfung
Zurzeit sind 1'372 Ärztinnen und Ärzte aus Drittländern in der Schweiz tätig, welche über kein anerkanntes, jedoch von der MEBEKO überprüftes und registriertes Arztdiplom verfügen. Mangels Staatsvertrag ist in diesen Fällen eine Anerkennung des Arztdiploms nicht möglich. Teilweise haben diese Personen sämtliche Bedingungen für den Facharzttitel erfüllt. Ohne Facharzttitel ist aber eine Weiterbeschäftigung an vielen Spitälern in Frage gestellt. Auf Wunsch des BAG hat die SIWF-Geschäftsleitung einen Lösungsvorschlag ausgearbeitet, der vom Vorstand am 11. März 2021 genehmigt worden ist. Art. 69 WBO ist mit Abs. 3bis wie folgt ergänzt worden:
Wer bereits vor dem 1.1.2010 in der Schweiz in Weiterbildung war und sämtliche Bedingungen des angestrebten Facharzttitels erfüllt, kann zur Facharztprüfung zugelassen werden.
Das bedeutet für die Zulassung zur Prüfung konkret: Ärztinnen und Ärzte, welche von dieser Ausnahmeregelung profitieren möchten, müssen vor der Anmeldung zur Facharztprüfung zwingend eine Standortbestimmung beim SIWF via e-Logbuch erstellen lassen (oder Überprüfung mittels Titelgesuch), womit durch die zuständige Titelkommission rechtsverbindlich festgestellt wird, ob sämtliche Bedingungen des Programms erfüllt sind. Dies ist mit einem Schreiben der Geschäftsstelle des SIWF auszuweisen, in welchem auf die Ausnahmebestimmung von Art. 69 Abs. 3bis WBO hingewiesen wird.
Für Rückfragen stehen Herr Hänggeli und Frau Linder, SIWF gerne zur Verfügung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).Weitere Informationen zur Facharztprüfung in Rheumatologie finden Sie hier.
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