Geschäftsordnung
- Präambel
1.1. Kontrollstelle
1.2. Zweck
- Grundsätze der Führung
- Organigramm
- Vorstand
4.1 Funktion, Zusammensetzung und Wahlen
4.2 Zuständigkeiten
4.3 Sitzungen
4.4 Weitere Regelungen
4.5 Quästor
- Permanente und temporäre
Kommissionen und Delegierte
5.1 Vorgesetzte
Stelle
5.2 Funktion
5.3 Aufgaben
5.4 Zusammensetzung
5.5 Organisation
5.6 Administration
5.7 Entschädigung
- Geschäftsstelle
6.1 Geschäftsführer
6.2 Administratives
Sekretariat
- Anhänge
Pflichtenheft Sekretariat
- Präambel
Der Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für
Rheumatologie erlässt dieses Geschäftsreglement gestützt auf die entsprechende
statutarisch festgelegte Kompetenz. Das Reglement schafft die Grundlagen für
eine effiziente Führung der Fachgesellschaft, die nur durch ein optimales
Zusammenwirken der Organe und Führungsinstanzen geleistet werden kann.
Die Fachgesellschaft umfasst die folgenden Organe und Führungsinstanzen:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Kommissionen und Arbeitsgruppen
- Geschäftsstelle
1.1.
Kontrollstelle
Der Vorstand ist verantwortlich für die strategische Führung der Fachgesellschaft.
Die Geschäftsstelle entlastet den Vorstand von allen administrativen Aufgaben. Die
Geschäftsstelle wird von der Geschäftsführung supervisiert.
1.2.
Zweck
Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sind
in den Statuten der SGR festgehalten.
Dieses Geschäftsreglement spezifiziert auf der Grundlage der Statuten
Organisation, Zusammenarbeit, Aufgaben und Kompetenzen von Vorstand,
Kommissionen und Geschäftsstelle.
- Grundsätze der Führung
Die Mitglieder des Vorstandes sind für die strategische Führung des
Vereins verantwortlich.
1. Der
Vorstand (in der Folge VS genannt) übernimmt die Führungsverantwortung.
2.
Die
Kommissionen und Delegierte übernehmen die Ausführungsverantwortung ihrer
jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.
3. Die Geschäftsstelle übernimmt administrative Aufgaben und
Verantwortlichkeiten,
wobei die Gesamtverantwortung beim Vorstand bleibt.
4.
Die
Geschäftsführung übernimmt die Supervision und das Coaching der
Sekretariatsmitarbeitenden, sorgt für einen reibungslosen Ablauf und steht dem
Vorstand beratend zur Seite.
- Organigramm

- Vorstand
Der Vorstand ist das oberste Führungsorgan der Schweizerischen Gesellschaft für
Rheumatologie. Zusammensetzung, Amtsdauer, Konstituierung sowie grundsätzliche
Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes sind in Artikel 16 und 17 der Statuten
fest gehalten. Einzelheiten werden wie folgt geregelt:
4.1. Funktion, Zusammensetzung und Wahlen (zu Art.
16 der Statuten SGR vom 1.1.2008)
a.) Zur Funktion:
I. Die Leitung der gesamten
Angelegenheiten der Gesellschaft und die Vertretung nach Aussen.
II. Die Definition einer prägnanten
Vision für die Gesellschaft und deren Verankerung im Leitbild.
III. Die Bestimmung von Grundfragen wie Wachstum,
Veränderung, Risiko, Philosophie und Kultur der
Gesellschaft.
IV. Die Koordination der Strategie und
die fachliche Ausrichtung der in seinem Auftrag arbeitenden Kommissionen und
Arbeitsgruppen.
V. Die effiziente Allokation der
vorhandenen Ressourcen und die Verantwortung gegenüber der
Mitgliederversammlung für die Einhaltung des Budgets.
b) zur Konstituierung
I. Der Vorstand ernennt aus seiner
Mitte den Vizepräsidenten, der den Präsidenten im Verhinderungsfall vertritt
und den Quästor.
II. Der Vorstand bestimmt aus seiner
Mitte die Personen, die kollektiv zu Zweien zeichnungsberechtigt sind.
4.2 Zuständigkeiten (zu Art. 17 der Statuten SGR vom 1.1.2008)
- Die
Vertretung der Gesellschaft nach Innen und nach Aussen wird vom Präsidenten
(vertreten durch den Vizepräsidenten) wahrgenommen.
- Anträge,
Verträge und Verpflichtungen gegenüber anderen Organisationen werden durch den
Präsident (vertreten durch den Vizepräsidenten) und ein weiteres
unterschriftberechtigtes Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsstelle
unterzeichnet.
Finanzen:
- Die Finanzkompetenzen des VS liegen
im Rahmen des von der MV genehmigten Budgets.
- Ausserordentliche Ausgaben
ausserhalb des Budgets sind der MV vorzulegen.
- Die Buchhaltung und der
Zahlungsverkehr werden an die Geschäftsstelle delegiert.
- Die Finanzkompetenz
der Geschäftsstelle wird durch den Vorstand festgesetzt.
- Der VS entscheidet über Finanzanlagen.
b.) Zur Konstituierung:
4.2. Zuständigkeiten (zu Art. 17 der Statuten SGR vom 1.1.2008)
4.3.
Sitzungen (zu
Art. 18 der Statuten vom 1.1.2008)
a.) Zu Sitzungen:
I. Die Einberufung einer Sitzung
erfolgt durch die Geschäftsstelle im Auftrage des Präsidenten. Die
Sitzungsunterlagen für die Sitzungen werden spätestens eine Woche vor der
Sitzung zugestellt. Alle Vorstandsmitglieder können
Geschäfte über den Präsidenten traktandieren. Entsprechende Anträge und
Unterlagen müssen mindestens 2 Wochen vor der Sitzung dem Präsidenten
zugestellt werden.
II. Jedes
Mitglied des VS ist berechtigt,
unter Angabe der Gründe, die unverzügliche Einberufung einer Sitzung zu
verlangen.
III. Der
Präsident, im Falle der Verhinderung der Vizepräsident, führt den Vorsitz.
IV. Projekt-
oder Aufgaben-bezogen können weitere Personen für die Vorstandssitzungen
beigezogen werden.
b.) Zur Beschlussfähigkeit und
Protokollierung
I. Der VS
ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäss eingeladen und traktandiert
wurde und wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
II. Einzelne
Beschlüsse können auf dem Korrespondenzweg gefasst werden, es sei denn, ein
Mitglied verlangt innert 5 Tagen nach Erhalt des entsprechenden Antrages
mündlich oder schriftlich die Beratung in einer Sitzung.
III. Alle
Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren.
IV. Das
Protokoll ist so abzufassen, dass sich das Zustandekommen eines Beschlusses in
groben Zügen nachvollziehen lässt.
V. Das
Protokoll wird von der Geschäftsstelle im Auftrag des Präsidenten verfasst und
hat spätestens 14 Arbeitstage nach der Sitzung dem Präsidenten vorzuliegen.
VI. Das
Protokoll ist vom VS zu genehmigen.
VII. Beschlüsse
auf dem Korrespondenzweg sind in das nächste Protokoll aufzunehmen.
4.4. Weitere
Regelungen
a.) Auskunftsrecht
I. Jedes Mitglied des VS kann Auskunft über alle Angelegenheiten der SGR
verlangen.
II. Der Präsident/Vizepräsident und die
Mitglieder des VS informieren im
Rahmen der ordentlichen Vorstandssitzungen über die wichtigsten Vorfälle
innerhalb ihres Zuständigkeitsgebietes. Ausserordentliche Vorfälle sind den
Mitgliedern des VS auf dem
Zirkulationsweg innert nützlicher Frist zur Kenntnis zu bringen.
b.) Ausstand
I Die Mitglieder des VS sind verpflichtet, in den Ausstand zu treten,
wenn Geschäfte beschlossen werden, welche ihre eigenen Interessen oder die
Interessen von ihnen nahe stehenden natürlichen oder juristischen Personen
berühren.
4.5. Quästor
Der Quästor berät den Vorstand in Finanz- und Anlagefragen
und führt die Aufsicht über das Finanzwesen. Der Quästor ist gegenüber dem
Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich für die Führung des
Finanzhaushaltes. Er kann die Führung der Finanzen an die Geschäftsstelle
delegieren.
- Permanente und temporäre Kommissionen und Delegierte
5.1 Vorgesetzte
Stelle
Präsident/Vorstand
5.2 Funktion
Die
permanenten und temporären Kommission und die Delegierten wahren die Interessen
der SGR, sind für eine regelmässige Information an die vorgesetzte Stelle zu
Händen des Vorstandes der SGR oder ggf. der MV verantwortlich. Sie erarbeitet
alle Entscheidungsgrundlagen im Zusammenhang mit ihrem Thema zuhanden des VS oder der MV.
5.3 Aufgaben
Die
Aufgaben der permanenten und temporären Kommissionen sowie der Delegierten
werden vom Vorstand festgelegt.
5.4 Zusammensetzung
Auf
Vorschlag beschliesst der Vorstand die Zusammensetzung der permanenten und
temporären Kommissionen und ernennt die Delegierten.
5.5 Organisation
Die
Kommissionen/Arbeitsgruppen konstituieren sich selbst.
5.6 Administration
Die
Geschäftsstelle sichert in Absprache mit dem Präsidenten/Vorstand die
administrative Unterstützung der permanenten und temporären Kommissionen und
der Delegierten. Die Verantwortlichen der Kommissionen erstellen ein Budget zu
Händen des Vorstandes bis spätestens November des laufenden Jahres für das
kommende Jahr. Der Ansprechpartner ist jeweils der Verantwortliche der permanenten
und temporären Kommission sowie die Delegierten selbst.
5.7 Entschädigung
Gemäss Spesenreglement.
- Geschäftsstelle
6.1. Geschäftsführer
GF
Vorgesetzte Stelle
Die vorgesetzte Stelle ist der VS vertreten durch den Präsidenten.
Aufgaben
Die Geschäftsführung wird von der Geschäftsleiterin der Rheumaliga Schweiz in
einem Pensum von 5% wahrgenommen.
Unter Geschäftsführung wird folgendes definiert:
- Verantwortlich
für eine
zielorientierte, wirkungsvolle und kostenbewusste operative Führung der
Schweizerischen Gesellschaft für Rheumatologie
- Leitung
des administrativen Sekretariates
- Nach
Bedarf und nach Rücksprache mit dem Präsidenten Unterstützung des Vorstandes,
der permanenten und temporären Kommissionen sowie der Delegierten.
6.2. Administratives
Sekretariat
Vorgesetzte Stelle
Die vorgesetzte
Stellen sind für administrative Belange die Geschäftsführerin und für fachliche
sowie inhaltliche Belange der Präsident oder gegebenenfalls die Verantwortlichen
der Kommissionen oder die Delegierten.
Aufgaben
Folgende Aufgaben werden vom Sekretariat ausgeführt:
- Organisieren, durchführen und
protokollieren der Vorstandssitzungen
- Organisieren, durchführen und
protokollieren von Mitgliederversammlungen
- Organisieren und durchführen der
Fortbildungstagung
- Fortbildungskontrolle
- Anfallende Sekretariatsarbeiten
- Organisieren, durchführen und in
Rechnung stellen der Facharztprüfungen
- Mitgliederverwaltung
- Zahlungsverkehr und Kontierung
- Internet
Ein detailliertes Pflichtenheft liegt bei.
Besondere Regelungen
Mitgliederverwaltung
Die Adressen der SGR werden in einer Datenbank bei der Rheumaliga Schweiz
verwaltet. Um die Mitglieder der SGR über die Aktivitäten der RLS zu
informieren, werden diese in das Mailingprogramm der RLS aufgenommen.
Portokosten für diese Mailings gehen zu Lasten der RLS.
Buchhaltung
Die Buchhaltung mit Jahresabschluss und Bilanz werden durch ein externes
Treuhandbüro wahrgenommen. Eine Änderung dieser Praxis kann auf Antrag der
Geschäftsstelle oder des Vorstandes mit 3 monatigem Vorlauf erfolgen.
Dieses Geschäftsreglement wurde vom Vorstand am 16.01.2008 genehmigt und
tritt sofort in Kraft.
Bern, den 16.01.2008
Peter Villiger
Präsident
- Anhänge
PFLICHTENHEFT SEKRETARIAT
§1
Das SGR-Sekretariat
ist zuständig für die administrative Unterstützung der SGR. Das Sekretariat
wird von der Geschäftsführerin geleitet. Sie kann Aufgaben an ihre
MitarbeiterInnen delegieren und ihnen Weisungen erteilen. Die Geschäftsführerin
ist für die Ausführung folgender Aufgaben verantwortlich:
§2
Dauernde
Aufgaben:
- Aktualisieren von Mitgliederdaten
-
Telefonisches und schriftliches Beantworten von Anfragen
(Mitglieder, Interessenten,
Prüfungskandidaten, Veranstalter von Fortbildungen etc.) in deutscher und
französischer
Sprache
-
Betreuen des Telefons während 4 Arbeitstagen der Woche.
- Übersetzung Deutsch-Französisch
und Französisch-Deutsch
(in Zusammenarbeit mit
Übersetzungsdiensten)
§3
Facharztprüfungen
-
Vorbereiten div. Unterlagen
-
Publikation der Prüfungsdaten in SAZ und auf SGR-Website
-
Einladen der Kandidaten
-
Organisation des Tagesablaufes
-
Reservation der Prüfungsräume
-
Versand Unterlagen an Prüfungsexperten
-
Einteilen der Prüfungskandidaten
-
Bekanntgabe des Prüfungszeitpunktes an Kandidaten
-
Kontrolle der Prüfungsgebühren-Einzahlungen
-
Betreuung und Information der Prüfungskandidaten
-
Prüfungsbestätigungen an erfolgreiche Absolventen senden
-
Fakturierung und Honorarauszahlungen
§12
Finanzen/Buchhaltung
Debitoren
-
Fakturierung von Mitgliederbeiträgen
-
Verbuchen der Zahlungseingänge
-
Nachforschungen betr. Einzahlungen tätigen
-
Kontrolle Debitorenbestand und Auslösen von Mahnungen
Kreditoren
-
Erfassen und Bezahlen von Honoraren und Sitzungsgeldern
-
Erfassen und Bezahlen aller übrigen Kreditoren
- Auf
Anfrage: Zusammenzüge verschiedener Aufwände erstellen
Generell
-
Kassenführung
-
Überwachen der Liquidität
-
Kontrolle der verschiedenen Kontobewegungen
-
Mehrwertsteuerabrechnungen
-
AHV-Abrechnungen
Finanzbuchhaltung
-
Führen der Finanzbuchhaltung (durch Treuhandbüro)
-
Erstellen des Jahresabschlusses per 31.12 (durch Treuhandbüro)
-
Steuerabrechnung vorbereiten (Erstellung erfolgt extern)
-
Erstellen des Jahresbudgets
-
Erstellen von Budget-Ist Vergleichen
§13
Vorstandssitzung
-
Vorschlag der Traktandenliste zu Handen des Präsidenten
-
Definitive Traktandenliste inkl. Beilagen an den VS versenden
-
Raum-/, Unterkunftsreservierungen vornehmen
-
Protokollführung
-
Spesenauszahlung
§14
Jahreskongress
- Abstimmung
mit externem Kongressorganisator
§15
Fortbildungstagung
- Einladungen
in Absprache mit dem Organisator versenden
-
Kontrolle der Tagungsgebühren-Einzahlungen
-
Erstellung von Namensschildern
-
Evaluationsbögen erstellen
-
Betreuung der Fortbildungstagung vor Ort
§16
Mitgliederversammlung
-
Vorschlag der Traktandenliste zu Handen des Präsidenten
-
Definitive Traktandenliste inkl. Beilagen allen Mitgliedern zustellen
-
Organisation Übersetzung
-
Erstellung von Präsentationen
-
Erstellung der Ehrenmitglieder-Anwesenheitsliste
-
Protokollführung
-
Präsenzliste führen
-
Abstimmungskontrolle
-
Publikation bei neu konstituiertem Vorstand (FMH / SÄZ)
-
Betreuung der Fortbildungstagung vor Ort
§ 17
Website
-
Betreuung/Aktualisierung der SGR-Website (Input durch Vorstand und Ressortleiter
Kommissionen
& Delegationen)
-
Unterhalt der Mitgliederdatenbank (Ärzteverzeichnis) und der Agenda
-
Bewirtschaftung der Zugangsberechtigungen zum geschützten Mitglieder-/ Vorstandsbereich
§18
Fortbildungskontrolle
-
Anforderung der Kontrollblätter
-
Bearbeitung der eingereichten Kontrollblätter
-
Erstellung und Versand der Diplome
-
Überwachung der Zahlungen für Diplome
§19
Diverses
- Bearbeitung/Weiterleitung und Ablage von Credit-Gesuchen
Ressorts im Vorstand
Gemäss
separater Liste „Ressorts Vorstand, Kommissionen, Delegierte in Arbeitsgruppen
und Standing Committees EULAR".