Die Fortbildungspflicht beginnt am 1. Januar nach Titelerwerb bzw. Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit. Die ärztliche Fortbildung begleitet Ärztinnen und Ärzte bis zum Ende ihrer beruflichen Tätigkeit. Durch regelmässige Fortbildung werden die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen gesichert und laufend an die aktuellen Entwicklungen der Medizin angepasst.
Wer sich hauptberuflich in Weiterbildung zu einem Facharzttitel befindet, ist nicht fortbildungspflichtig
Daten der nächsten SGR-Anlässe
SGR-Fortbildungstagung 2026
Donnerstag, 22. Januar 2026, Bern
SGR-Kongress 2025
Donnerstag/Freitag, 3. - 4. September 2026, Interlaken
www.rheumatology.bbscongress.ch
Fortbildungsnachweis
Alle Ärztinnen und Ärzte mit eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel sind gemäss Fortbildungsordnung des SIWF zur Fortbildung verpflichtet, solange sie in der Schweiz ärztlich tätig sind.
Ein Fortbildungsdiplom bzw. eine Fortbildungsbestätigung für die Rheumatolotogie kann über die Fortbildungsplattform myFMH des SIWF beantragt werden. Die SGR empfiehlt, Teilnahmebestätigungen von Veranstaltungen laufend auf myFMH einzutragen.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie im FAQ des SIWF.
Für SGR-Mitglieder ist die Ausstellung des Fortbildungsdiploms kostenlos.
Fortbildungsprogramm
Vergabe von SGR-Credits