Fortbildung
Fortbildungs-Credits
Anerkennung von Fortbildungs-Credits
Massgebend für die Anerkennung von SGR-Fortbildungscredits sind:
- die Orientierung an den Zielen der Fortbildungsordnung des SIWF.
- das Fortbildungsprogramm Rheumatologie.
- die SAMW-Richtlinie "Zusammenarbeit von medizinischen Fachpersonen mit der Industrie".
- die SAMW-Checkliste
- das SIWF-Merkblatt Digitales Lernen (Online-Veranstaltungen, E-Learning-Programme) in der ärztlichen Fortbildung.
SGR-Fortbildungs-Credits für fachspezifische, rheumatologische Kernfortbildungen
Die SGR vergibt für ärztlich geleitete fachspezifische Fortbildungen in der Rheumatologie Credits und anerkennt diese als rheumatologische Kernfortbildung.
Gewisse fachspezifische Fortbildungen in Rheumatologie werden automatisch, andere auf Antrag anerkannt - gemäss nachfolgenden Ausführungen.
Anbieter nicht automatisch anerkannter Kernfortbildungsveranstaltungen und E-Learning Angeboten können eine Anerkennung beantragen. Dies gilt insbesondere für strukturiertes Lernen mit elektronischen Medien (z.B. Datenträger, Internet und andere Lernprogramme; vgl. Empfehlungen des SIWF)
Fortbildungen (von Anbietern nicht automatisch anerkannter Kernfortbildungsveranstaltungen) mit anerkannten SGR-Credits durch die Schweizerischen Gesellschaft für Rheumatologie gelten als Kernfortbildung Rheumatologie.
Wurde für Fortbildungen von Anbietern nicht automatisch anerkannter Kernfortbildungsveranstaltungen kein Antrag gestellt und durch die SGR keine SGR-Credits erteilt, gelten die Fortbildungsstunden nicht als Kernfortbildung Rheumatologie.
Damit eine Veranstaltung als Kernfortbildung in Rheumatologie anerkannt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wissenschaftliche Verantwortung
Die wissenschaftlich verantwortliche Ärztin bzw. der wissenschaftlich verantwortliche Arzt kann bei der SGR Fortbildungs-Credits beantragen.
Für die Beantragung von SGR-Fortbildungscredits für Fortbildungsveranstaltungen mit fachspezifischem rheumatologischem Inhalt füllen Sie bitte das untenstehende Online-Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Definitives Programm (PDF) mit folgenden Angaben:
-
Datum der Veranstaltung
- Titel und Inhalt der Referate sowie Namen der Referentinnen und Referenten
- Anfangs- und Schlusszeiten der einzelnen Referate
- Pausen und Rahmenprogramm
- Sponsoren
- Ort der Durchführung
Für automatisch anerkannte Fortbildungen müssen keine SGR-Fortbildungs-Credits beantragt werden.
Automatisch anerkannte Fortbildungen finden Sie unter Punkt 3.2.2 im Fortbildungsprogramm Rheumatologie.
- Fortbildungsveranstaltungen, die von SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätten in Rheumatologie organisiert werden, gelten gemäss SGR-Fortbildungsprogramm (12/2025) als automatisch anerkannte, fachspezifische rheumatologische Kernfortbildung.
- Für diese Fortbildungen gelten keine jährlichen Limitationen.
- Die anerkannten Weiterbildungsstätten im Fachgebiet Rheumatologie sind im SIWF-Register
Vom SIWF-anerkannte Weiterbildungsstätten in Rheumatologie:
- reichen gemäss revidiertem SGR-Fortbildungsprogramm (12/2025) für ihre Veranstaltungen mit rheumatologischer Kernfortbildung keine Anträge für SGR-Fortbildungscredits mehr bei der SGR ein.
- vergeben die Anzahl Credits für die rheumatologische Kernfortbildung eigenständig (wissenschaftlich verantwortliche Person).
- Bei der Vergabe von SGR-Credits orientieren sich die SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätten an den folgenden Richtlinien:
- SGR-Fortbildungsprogramm
- Fortbildungsordnung des SIWF
- SAMW-Richtlinie "Zusammenarbeit von medizinischen Fachpersonen mit der Industrie" inkl. SAMW-Checkliste
Fortbildungscredits
- 1 Fortbildungs-Credit wird für eine Fortbildungsstunde von 45-60 Minuten
- Die Fortbildung muss mindestens 45 Minuten dauern.
- Credits unter 1 oder mit Dezimalstellen werden nicht vergeben.
- Einer Veranstaltung können pro Tag maximal 8 und pro Halbtag maximal 4 Credits vergeben werden.
Maximal 4 Wochen - gerechnet nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Die Gleichwertigkeit digitaler Fortbildungen (Online-Veranstaltungen, E-Learning-Programme) mit Präsenzfortbildungen ist gegeben, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
- strukturiertes Lernen unter Nutzung elektronischer Medien
- interaktiv gestaltet und/oder dokumentierte Überprüfung des Lernerfolgs
- der zeitliche Aufwand für das Absolvieren der einzelnen Fortbildungseinheit beträgt eine Stunde
- vorgängige Registrierung beim Veranstalter, welcher berechtigt ist, die Bestätigung auszustellen
- Teilnahme an der Evaluation des Moduls als Voraussetzung für die Zusprache der Credits
- das Modul erfüllt die Kriterien der SAMW-Richtlinie für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungscredit. Ein Fortbildungs-Credit entspricht in der Regel einer Fortbildungsstunde à 45-60 Minuten.
- Pro Credit-Antrag: CHF 100.00 (zuzüglich 8.1% MwSt)
- Pro Publikation: CHF 50.00 (zuzüglich 8.1% MwSt)