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Fortbildung

Fortbildungs-Credits

Anerkennung von Fortbildungs-Credits

SGR-Fortbildungs-Credits für fachspezifische, rheumatologische Kernfortbildungen

Die SGR vergibt für ärztlich geleitete fachspezifische Fortbildungen in der Rheumatologie Credits und anerkennt diese als rheumatologische Kernfortbildung.

Gewisse fachspezifische Fortbildungen in Rheumatologie werden automatisch, andere auf Antrag anerkannt - gemäss nachfolgenden Ausführungen.

Fachspezifische Kernfortbildung auf Antrag

Anbieter nicht automatisch anerkannter Kernfortbildungsveranstaltungen und E-Learning Angeboten können eine Anerkennung beantragen. Dies gilt insbesondere für strukturiertes Lernen mit elektronischen Medien (z.B. Datenträger, Internet und andere Lernprogramme; vgl. Empfehlungen des SIWF)

Fortbildungen (von Anbietern nicht automatisch anerkannter Kernfortbildungsveranstaltungen) mit anerkannten SGR-Credits durch die Schweizerischen Gesellschaft für Rheumatologie gelten als Kernfortbildung Rheumatologie.

Wurde für Fortbildungen von Anbietern nicht automatisch anerkannter Kernfortbildungsveranstaltungen kein Antrag gestellt und durch die SGR keine SGR-Credits erteilt, gelten die Fortbildungsstunden nicht als Kernfortbildung Rheumatologie.

Anerkennungskriterien einer fachspezifischen Fortbildung in Rheumatologie

Damit eine Veranstaltung als Kernfortbildung in Rheumatologie anerkannt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Rheumatologisches Zielpublikum 
Die Veranstaltung richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte für Rheumatologie (keine Publikumsveranstaltung).
 
Fachspezifischer, rheumatologischer Inhalt
Der Inhalt dient dem Erhalt und der Aktualisierung des im Rahmen des Facharzttitels Rheumatologie erworbenen medizinischen Wissens. Er muss für die qualitativ hochwertige Betreuung von Patientinnen und Patienten (Untersuchung, Diagnose, Behandlung, Beratung und Prävention) relevant sein.

Wissenschaftliche Verantwortung
Die wissenschaftlich verantwortliche Ärztin bzw. der wissenschaftlich verantwortliche Arzt kann bei der SGR Fortbildungs-Credits beantragen.

Sponsoring
Sponsoring muss durch mehrere voneinander unabhängige Unternehmen erfolgen. Monosponsoring ist nicht gestattet. Sämtliche Sponsoren sind im Programm namentlich oder mit Logo zu nennen.
Antrag stellen für fachspezifische Kernfortbildungen

Für die Beantragung von SGR-Fortbildungscredits für Fortbildungsveranstaltungen mit fachspezifischem rheumatologischem Inhalt füllen Sie bitte das untenstehende Online-Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Erforderliche Unterlagen
- Korrekt ausgefülltes Online-Formular  - Anträge per E-Mail oder unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

- Definitives Programm (PDF) mit folgenden Angaben:

  • Datum der Veranstaltung
  • Titel und Inhalt der Referate sowie Namen der Referentinnen und Referenten
  • Anfangs- und Schlusszeiten der einzelnen Referate
  • Pausen und Rahmenprogramm
  • Sponsoren
  • Ort der Durchführung
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung eingereicht werden.
Automatisch anerkannte Fortbildungen

Für automatisch anerkannte Fortbildungen müssen keine SGR-Fortbildungs-Credits beantragt werden.

Automatisch anerkannte Fortbildungen finden Sie unter Punkt 3.2.2 im Fortbildungsprogramm Rheumatologie.

Auf Wunsch des Veranstalters können automatisch anerkannte Fortbildungen gegen eine Gebühr im SGR-Fortbildungskalender publiziert werden.
Bitte füllen Sie dafür das untenstehende Antragsformular vollständig aus.
Automatisch anerkannte Fortbildungen der SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätten in Rheumatologie
  • Fortbildungsveranstaltungen, die von SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätten in Rheumatologie organisiert werden, gelten gemäss SGR-Fortbildungsprogramm (12/2025) als automatisch anerkannte, fachspezifische rheumatologische Kernfortbildung.
  • Für diese Fortbildungen gelten keine jährlichen Limitationen.
  • Die anerkannten Weiterbildungsstätten im Fachgebiet Rheumatologie sind im SIWF-Register

Vom SIWF-anerkannte Weiterbildungsstätten in Rheumatologie:

  • reichen gemäss revidiertem SGR-Fortbildungsprogramm (12/2025) für ihre Veranstaltungen mit rheumatologischer Kernfortbildung keine Anträge für SGR-Fortbildungscredits mehr bei der SGR ein.
  • vergeben die Anzahl Credits für die rheumatologische Kernfortbildung eigenständig (wissenschaftlich verantwortliche Person).
  • Bei der Vergabe von SGR-Credits orientieren sich die SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätten an den folgenden Richtlinien: 

    Fortbildungscredits

    • 1 Fortbildungs-Credit wird für eine Fortbildungsstunde von 45-60 Minuten
    • Die Fortbildung muss mindestens 45 Minuten dauern.
    • Credits unter 1 oder mit Dezimalstellen werden nicht vergeben.
    • Einer Veranstaltung können pro Tag maximal 8 und pro Halbtag maximal 4 Credits vergeben werden.
Bearbeitungsdauer

Maximal 4 Wochen - gerechnet nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Digitale Fortbildungen

Die Gleichwertigkeit digitaler Fortbildungen (Online-Veranstaltungen, E-Learning-Programme) mit Präsenzfortbildungen ist gegeben, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • strukturiertes Lernen unter Nutzung elektronischer Medien
  • interaktiv gestaltet und/oder dokumentierte Überprüfung des Lernerfolgs
  • der zeitliche Aufwand für das Absolvieren der einzelnen Fortbildungseinheit beträgt eine Stunde
  • vorgängige Registrierung beim Veranstalter, welcher berechtigt ist, die Bestätigung auszustellen
  • Teilnahme an der Evaluation des Moduls als Voraussetzung für die Zusprache der Credits
  • das Modul erfüllt die Kriterien der SAMW-Richtlinie für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
Fortbildungscredit

Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungscredit. Ein Fortbildungs-Credit entspricht in der Regel einer Fortbildungsstunde à 45-60 Minuten.

Gebühren
  • Pro Credit-AntragCHF 100.00 (zuzüglich 8.1% MwSt)
Von der SGR akkreditierte Fortbildungen und automatisch anerkannte Fortbildungen können auf Wunsch des Veranstalters im SGR-Fortbildungskalender publiziert werden.
  • Pro Publikation: CHF 50.00 (zuzüglich 8.1% MwSt)