28. Mai 2025
Wöchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass Ärztinnen und Ärzte mit Besitzständen, für welche die Dignität nicht über einen Weiterbildungstitel erteilt wurde, entsprechende Leistungspositionen deklarieren müssen, um diese Besitzstände auch unter TARDOC geltend machen zu können.