16. April 2021
Der Vorstand des SIWF genehmigte am 11. März 2021 die Revision der WBO mit einer Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Facharztprüfung.
Seit dem 1.1.2010 werden nur noch Ärztinnen und Ärzte zur Facharztprüfung zugelassen, die über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügen. Das SIWF reagierte damit auf die Praxis der MEBEKO, welche ausländischen Ärztinnen und Ärzten aus Drittländern das eidgenössische Arztdiplom voraussetzungslos erteilte, wenn das Weiterbildungsprogramm zu einem Facharzttitel erfüllt war und die Facharztprüfung bestanden wurde.