Darin wird unter Absatz 3.3 Bezug auf das Vorgehen bei immungeschwächten Personen genommen. Insbesondere auf die Verabreichung einer 3. Dosis eines mRNA Impfstoffes gegen Covid 19 bei Personen, welche nach der 2. Impfung keine SARS-CoV-2 Antikörper entwickelt haben.