Qualität
Smarter Medicine
Der Trägerverein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland», der nebst medizinischen Fach- und Berufsorganisationen auch von Patienten- und Konsumentenorganisationen unterstützt wird, möchte die Öffentlichkeit für die Themen der Fehl- und Überversorgung sensibilisieren. Die Kampagne knüpft an die amerikanische Initiative «Choosing Wisely» an, die zum Ziel hat, nicht nur «kluge Entscheidungen» herbeizuführen, sondern auch die offene Diskussion zwischen Ärzteschaft, Patientinnen und Patienten und der Öffentlichkeit zu fördern. Das Ziel des Trägervereins ist es einerseits, dass medizinische Fachgesellschaften für ihren Bereich Top-Five-Listen mit unnötigen Behandlungen festlegen und veröffentlichen. Andererseits will der Verein einen starken Fokus auf die Sensibilisierung der Patient/innen legen.
Im Rahmen der Initiative «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland» hat die Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie (SGR) eine Liste mit fünf zu vermeidenden Interventionen nach dem Modell des American College of Rheumatology erarbeitet. Der US-Verband für Rheumatologie – das «American College of Rheumatology (ACR)» – hat 2013 eine Arbeitsgruppe für die Erstellung einer Liste mit fünf Empfehlungen unter dem Titel «choosing wisely» gegründet. Diese amerikanische Empfehlungsliste diente als Basis für die Erarbeitung der Schweizer Empfehlungen. Die fünf amerikanischen Empfehlungen wurden umfassend von der CA-Kommission der SGR diskutiert. Einige konnten übernommen und an den Schweizer Kontext angepasst werden, andere erschienen für die medizinische Praxis in der Schweiz nicht relevant und wurden ersetzt. Im Rahmen ihrer Arbeit wandte die Kommission ein mehrstufiges Verfahren an, das mit einer Kombination aus konsensorientierter Methodik und der Analyse von Dokumenten zu den endgültigen Empfehlungen führte. Die in die Liste aufgenommenen fünf Empfehlungen wurden den Mitgliedern der SGR bei der Generalversammlung im Januar 2019 präsentiert, um ein Feedback der Mitglieder zu ermöglichen, und schliesslich am 6. Juni 2019 vom SGR-Vorstand genehmigt.