Die Lage kann sich laufend ändern. Aktuelle Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Website des BAG
Das BAG hat für Fragen Telefon-Hotlines eingerichtet:
Statement Clinical Affairs Kommission (Stand 16.05.2022)
Nach aktuellem Stand gibt es keinen Grund, dass Patienten ihre Basistherapie unterbrechen, solange kein Verdacht auf eine aktive Infektion mit dem Coronavirus besteht (z.B. Husten, Atemnot und/oder Fieber ≥ 38ºC)
Gemäss der Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff (Stand 13.04.2022) wird eine Auffrischimpfung gegen Covid-19 zur Verbesserung des direkten und indirekten Schutzes vor schweren Erkrankungen insbesondere bei älteren Personen, sowie häufigen milden Verläufen in allen Altersgruppen folgenden vollständig gegen Covid-19 geimpften Personen empfohlen:
- Gesundheitspersonal mit direktem Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
Schwer immundefizienten Personen ab dem Alter von 12 Jahren wird im Hinblick auf die erwartete starke Ausbreitung der Omikron Variante nach Gabe von 3 mRNA-Impfdosen zur Grundimmunisierung off-label eine Auffrischimpfung (4. Impfung) empfohlen. Zudem wird schwer immundefizienten Personen bei einer Auffrischimpfung mit Spikevax® eine Dosierung von 100 μg bzw. 0.5 ml empfohlen (anstatt 50 μg). Dies kann die Impfantwort sehr wahrscheinlich bei einigen Patienten verbessern. Diese Empfehlung ist ausserhalb der Zulassung (off-label).
Die Auffrischimpfung wird frühestens 4 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen. Eine Auffrischimpfung früher als 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgt ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic (off-label). Die Informationspflicht ist einzuhalten. Dabei kommen die üblichen Haftungsregeln zur Anwendung (siehe BAG off-label use).
Definition Grundimmunisierung: 2 Impfdosen oder eine bestätigte Infektion und eine Impfdosisunabhängig von der Reihenfolge unter Berücksichtigung des Minimalabstandes von 4 Wochen.
Trat eine bestätigte SARS-CoV-2 Infektion nach Abschluss der Grundimmunisierung bei den oben genannten Personengruppen auf, so ist eine Auffrischimpfung frühestens 4 Monate nach dieser Infektion (= letzten Exposition) empfohlen.
Bei Personen, die eine Grundimmunisierung und > 4 Monate danach eine Infektion hatten, zählt diese Infektion als Booster, so dass grundsätzlich vorerst keine Auffrischimpfung empfohlen wird. Bei ≥ 16 jährigen besonders gefährdeten Personen und besonders exponierten Personen (z. B. Gesundheitspersonal) kann, wenn diese Infektion > 4 Monate zurückliegt, in Einzelfällen eine Auffrischimpfung empfohlen werden. Dies im Hinblick auf die Gefahr einer Reinfektion dieser Personen mit der Omikron Variante, die am ehesten durch hohe neutralisierende Antikörper nach vor kurzem erfolgter Auffrischimpfung vermindert werden kann.
Nach einer Auffrischimpfung wird aktuell keine weitere Impfung gegen Covid-19 empfohlen. Weitere Auffrischimpfungen sind für die oben genannten Altersgruppen aktuell ausserhalb der Zulassung.
Personen im Alter von 5–11 Jahren wird aktuell keine Auffrischimpfung empfohlen. Die Daten zum Nutzen der Auffrischimpfung für diese Personen sind noch sehr begrenzt.
Die Auffrischimpfung gegen Covid-19 wird mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen und erfolgt aktuell ausschliesslich mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® / Spikevax®). Bei Comirnaty® wird dazu die gleiche Dosis wie für die Grundimmunisierung (30 μg bzw. 0.3 ml), für Spikevax® entsprechend der Zulassung die 1/2–Dosierung (50 μg bzw. 0.25 ml) empfohlen.
Schwer immundefizienten Personen ≥ 12 Jahren, welche 3 Dosen eines mRNA-Impfstoffs zur Grundimmunisierung erhalten haben, wird aufgrund der starken Ausbreitung der Omikron Variante und der Verletzlichkeit dieser Personen off-label frühestens 4 Monate nach der letzten Dosis eine Auffrischimpfung empfohlen (Comirnaty® 30 μg oder Spikevax® 100 ug). Daten weisen darauf hin, dass die Immunantwort bei schwer immundefizienten Personen nach der Grundimmunisierung vermindert ist (Schietzel et. al; Galmiche et. al). Eine Auffrischimpfung mit der Dosierung 100 μg bzw. 0.5 ml Spikevax® (anstatt 50 μg) kann die Impfantwort in dieser Patientengruppe sehr wahrscheinlich verbessern, es stehen jedoch keine vergleichenden Immunogenitäts- wie Sicherheitsdaten zur Verfügung.
Grundsätzlich soll eine Auffrischimpfung möglichst mit demjenigen mRNA-Impfstoff verabreicht werden, der für die Grundimmunisierung benutzt wurde.
Personen im Alter von 18–29 Jahren wird unabhängig davon, ob Comirnaty® oder Spikevax® zur Grundimmunisierung verwendet wurde, die Auffrischimpfung präferenziell mit Comirnaty® empfohlen.
Für Personen im Alter von 12–17 Jahren wird eine Auffrischimpfung mit Comirnaty® empfohlen. Für Jugendliche ohne einschränkende chronische Erkrankung gemäss BGP-Kategorienliste liegt keine Zulassung von Swissmedic für eine Auffrischimpfung mit Comirnaty® < 16 Jahren vor und wird off-label empfohlen.
Für die Analysen auf Antikörper gegen Sars-CoV-2 übernimmt der Bund die Kosten:
Der Bund übernimmt die Kosten nur, wenn die Leistungen durch definierte Leistungserbringer erbracht werden – siehe hierfür Art 1.3.2, Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3. Für die Analyse auf Sars-CoV-2-Antikörper übernimmt er höchstens CHF 96.50. Im Betrag sind die Leistungen und Kostenanteile für die Probenentnahme und die Analyse auf Sars-CoV-2-Antikörper enthalten.
Kosten, welche nicht vom Bund übernommen werden, sei es, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind oder Mehrkosten anfallen (wie beispielsweise Nacht-, Notfall- oder Feiertagszuschläge oder telefonische Übermittlung des Testergebnisses und Leistungen in Abwesenheit des Patienten), müssen vom Patienten übernommen werden. Darüber ist der Patient vor der Testung entsprechend zu informieren, ansonsten geht der Arzt das Risiko ein, die nicht vom Bund übernommenen Kosten selbst tragen zu müssen. Siehe auch «Faktenblatt - Regelung der Kostenübernahme der Analyse auf Sars-CoV-2 und der damit verbundenen Leistungen» (Stand 01.04.2022) / Coronavirus: Regelungen in der Krankenversicherung.
Gemäss der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 (Stand 13.04.2022) bilden geimpfte Personen unter Behandlungen mit Biologika, welche Zytokine blockieren oder leichter Immunsuppression nach vollständiger Impfung in der Regel schützende Antikörper.
Personen, welche zum Zeitpunkt der Covid-19 Impfung unter einer der folgenden schwer immunsupprimierenden Behandlungen standen:
Sowie für Personen
Personen ab 30 Jahren wird zur Grundimmunisierung drei Dosen desselben mRNA Impfstoffes (30 μg Dosierung für Comirnaty®; 100 μg Dosierung für Spikevax®) im Abstand von minimal 4 Wochen zwischen den einzelnen Dosen empfohlen, unabhängig der Werte aus früheren Antikörper-Bestimmungen.
Personen im Alter von 12– 30 Jahren wird die Grundimmunisierung mit drei Dosen präferenziell mit Comirnaty ® empfohlen. Bei immundefizienten Personen im Alter von 12–30 Jahren, welche mit einer oder zwei Dosen Spikevax® geimpft wurden, kann die Impfserie nach Rücksprache mit einer Fachärztin oder einem Facharzt gemäss individueller Nutzen-Risikoabwägung mit einer Dosis Comirnaty® mit einem Minimalabstand von 28 Tagen zwischen der 1. und 2. bzw. zwischen 2. und 3. Covid-19-Impfdosis vervollständigt werden.
Kindern im Alter von 5–11 Jahren mit einer schweren Immundefizienz wird 4 Wochen nach der 2. Impfdosis eine Serologie empfohlen. Sind klar positive SARS-CoV-2 Impfantikörper vorhanden, ist keine 3. Impfdosis nötig. Grenzwertig positive Impfantikörpertiter sind als negativ zu betrachten. Im Falle eines negativen Nachweises von SARS-CoV-2 Impfantikörpern wird eine 3. Dosis zur Grundimmunisierung mit einem Minimalabstand von 4 Wochen nach Dosis 2 empfohlen.
4 Wochen nach der 3. Dosis soll in der Regel eine Impfantikörperbestimmung durchgeführt werden. Insbesondere Personen, welche nach drei Dosen keine Impfantikörper gebildet haben, müssen informiert werden, sich trotz den Impfungen noch konsequenter als andere immungeschwächte geimpfte Personen an die weiteren Schutzmassnahmen (Abstand, Masken und Händehygiene) zu halten, auch wenn diese Schutzmassnahmen für die allgemeine Bevölkerung künftig gelockert werden. Die Impfung aller engen Kontaktpersonen ist besonders wichtig.
Für diese Patienten soll bei einer allfälligen Infektion mit SARS-CoV-2 eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern unabhängig vom Impfstatus in Betracht gezogen werden (siehe Policy brief on the reduction of Covid-19-associated mortality by drug therapies).
Die 3. Dosis soll sobald wie möglich erfolgen, falls die 2. Dosis vor mehr als 4 Wochen verabreicht wurde. Den idealen Zeitpunkt der Gabe der 3. Dosis sollte mit den betreuenden Spezialisten besprochen werden (Minimalintervall von 4 Wochen nach der 2. Dosis). Generell sollte die Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung so gering wie möglich sein, wenn es die Behandlung der Erkrankung erlaubt. Bei Therapien, welche die B Zellen depletieren, sollte darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht zu einem Zeitpunkt verabreicht wird, in dem die B Zellen voll supprimiert sind. Bei Personen unter B-Zell-Depletion (Rituximab, etc.) sollte die 3. mRNA-Impfdosis idealerweise erst 4–5 Monate nach der letzten Dosis des B-Zell-depletierenden Medikamentes und mindestens 4 Wochen vor der nächsten Gabe erfolgen, um eine möglichst gute B-Zell-Antwort zu ermöglichen, da die humorale Immunantwort auf den Impfstoff stark mit der B-Zellzahl korreliert. Es sollte jedoch auch bedacht werden, dass das Fehlen einer humoralen Immunantwort nicht das vollständige Fehlen einer Immunität gegen SARS-CoV-2 bedeutet. Tatsächlich sind die Patienten auch in Abwesenheit von B-Lymphozyten und ohne SARS-CoV-2 Impfantikörper in der Lage, eine spezifische zelluläre Immunantwort gegen SARS-CoV-2 zu entwickeln, die sie zumindest teilweise vor einem schweren COVID-19 Krankheitsverlauf schützen sollte.
Monoklonale Antikörperbehandlungen gegen COVID-19 können einen schweren Verlauf der Erkrankung verhindern. Sie werden zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung und einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung angewendet. Nicht alle Präparate wirken effektiv gegen neue SARS-CoV-2 Varianten (wie z.B. Omicron); die Wahl des Präparates muss je nach vorliegender SARS-CoV-2 Variante individuell adaptiert werden.
Zu den Kriterien, um als ambulante Patient von dieser Therapie profitieren zu können, gehören gem. der Kriterienliste der Experten SSI (11.05.2022):
In Ausnahmesituationen können auch andere Krankheiten und Zustände, die nachweislich mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19 Erkrankung einhergehen (z. B. Schwangerschaft mit zusätzlichen Risikofaktoren, Patienten älter als 80 Jahre, ohne Vorinfektion und ungeimpft), für eine Behandlung mit mkAK oder DAA in Betracht gezogen werden.
Risikogruppe / Gruppe mit hoher Priorität
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAG.
Monoklonale Antikörper können zur passiven Immunisierung angewendet werden bei schwer immundefizienten Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren Covid-19 Verlauf haben und keine wirksame Immunantwort auf die Impfung gegen SARS-CoV-2 aufbauen können.
Die Passive Immunisierungstherapie wird gem. der Kriterienliste der Experten SSI (11.05.2022) primär Patientinnen und Patienten verabreicht, welche der Gruppe mit hoher Priorität angehören (siehe Monoklonale Antikörper Therapien) und zusätzlich eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
ODER
Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®)* sollte intramuskulär angewendet werden mit 300 mg Tixagevimab und 300 mg Cilgavimab als zwei separate, sequentielle intramuskuläre Injektionen. Die Verabreichung wird alle sechs Monate wiederholt so lange SARS-CoV-2 zirkuliert. Eine intravenöse Anwendung ist in besonderen Situationen auf Beschluss eines multidisziplinären Teams möglich.
Die Indikationen für alle passiven Immunisierungsbehandlungen sollten von einem Spezialisten für Infektionskrankheiten beurteilt werden, und die Anwendung sollte auf spezialisierte Zentren (Universitätsspitäler und Kantonsspitäler) beschränkt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAG.
* Dieses Produkt ist derzeit nicht von Swissmedic zugelassen.
Swissmedic hat die von Pfizer/BioNTech, Moderna, Janssen-Cilag AG und Novavax entwickelten COVID-19-Impfungen zugelassen.
Die Wirksamkeit einer Verabreichung von zwei Dosen der mRNA Impfstoffe wurde mit 95.0 % angegeben, mit einem 95%igen Vertrauensintervall zwischen 90.3 % und 97.6 %. Aber wie bei vielen ersten klinischen Studien, ob für Medikamente oder Impfstoffe, waren nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Studienkohorte vertreten, einschliesslich Patienten mit geschwächtem Immunsystem. Bei Patienten mit Autoimmunerkrankungen, die in Impfstoffstudien geimpft wurden, scheint es jedoch nicht zu mehr Komplikationen gekommen zu sein als in der Allgemeinbevölkerung.
Der COVID-19 Vaccine Janssen® Impfstoff, wie auch der Proteinimpfstoff Nuvaxovid® sind weniger wirksam als die mRNA Impfstoffe.
Die Schweizer Covid-19 Impfstrategie basiert weiterhin primär auf den mRNA-Impfstoffen, da sie wirksamer sind als der COVID-19 Vaccine Janssen® Impfstoff (nicht-replizierender viraler Vektorimpfstoff) oder der Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax. Es wird empfohlen alle Zielgruppen der Impfstrategie möglichst mit den mRNA-Impfstoffen zu impfen. Insbesondere für Personen mit Immundefizienz wird weiterhin primär die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Die Wirksamkeit von COVID-19 Vaccine Janssen® kann bei immundefizienten Personen geringer sein, entsprechend soll dieser Impfstoff nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle Nutzen in einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung (Wirksamkeit, Verträglichkeit) auch im Vergleich zur Impfung mit einem mRNA Impfstoff überwiegt.
Ebenso wird die Verabreichung von COVID-19 Vaccine Janssen® und Nuvaxovid® an schwangere Frauen nicht empfohlen, da aktuell zu wenig Daten zur Impfung von Schwangeren mit dem COVID-19 Vaccine Janssen® vorliegen.
Basierend auf den Impfstoffeigenschaften von COVID-19 Vaccine Janssen® und Nuvaxovid® und der Zulassung durch Swissmedic empfehlen das BAG und die EKIF die COVID-19 Vaccine Janssen® und das und Nuvaxovid® folgenden Personen:
Die COVID-19 Impfung kann auch an Personen mit Allergien verabreicht werden. Vorsicht ist jedoch geboten bei Personen, welche in der Vorgeschichte bereits auf Impfstoffe oder gespritzte Medikamente schwer reagiert haben, hierbei ist eine Rücksprache mit einem Facharzt für Allergologie und Immunologie nötig. Gemäss der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 Stand 13.04.2022 (Anhang 2) stellen folgende Kriterien eine relative Kontraindikation für die Verabreichung von mRNA-Impfstoffen dar (vgl. Kapitel 2.3.1):
Sowohl nationale als auch internationale Experten für Rheumatologie, Immunologie und Infektionskrankheiten sind sich einig, dass sich immunsupprimierte Patienten, wenn möglich impfen sollten. Trotz der Möglichkeit, dass die Impfantwort bei diesen Patienten allenfalls schwächer ist, wird eine COVID-19-Impfung empfohlen, denn "ein gewisser Grad an Immunität ist besser als kein Grad an Immunität" (Prof. Anthony Fauci). Auch engen Kontakten von immunsupprimierten Patienten wird eine Impfung empfohlen.
Es gilt zu beachten, dass eine Impfung während 4 Monaten nach Verabreichung von Rituximab oder während einer Behandlung mit Prednison > 20 mg/T häufig keine signifikante Impfantwort hervorruft. In dieser besonderen Situation empfehlen wir, wenn möglich, die Verabreichung von Rituximab zu verzögern, um vorgängig den Impfstoff schnell zu verabreichen. Bei einer Behandlung mit Rituximab wird empfohlen, diese frühestens 2 Wochen nach der 2. COVID-19-Impfung zu verabreichen. Bei einer Cortisoninfiltration, zum Beispiel in Gelenke, wird empfohlen, mit einer COVID-19-Impfung mindestens 24 Stunden nach der Infiltration zu warten.
Patienten, die aufgrund ihrer Therapie immunsupprimiert sind (siehe "Impfempfehlungen für Patienten mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen"), sollten keine Lebendimpfstoffe erhalten, allerdings ist derzeit in der Schweiz kein Lebendimpfstoff für COVID-19 verfügbar. Die mRNA-Impfstoffe gelten als sicher für Patienten mit immunvermittelten Krankheiten oder unter Immunsuppression (d.h. die COVID-19-Impfstoffe von Pfizer/BioNtech oder Moderna). Dies gilt auch für nicht-replizierende virale Vektorimpfstoffe (z.B. AstraZeneca/Oxford - AZD1222 oder Janssen-Cilag AG). Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® ist nun auch in der Schweiz zugelassen.
Derzeit liegen noch keine Daten darüber vor, inwieweit die Wirkung der Covid-19-Impfung durch eine vorübergehende Unterbrechung der Immunsuppression signifikant verbessert werden könnte. Bei Patienten mit einer gut kontrollierten Krankheit (Remission oder Low Disease Activity) raten Experten zum Teil zu einer kurzen Unterbrechung (2 Wochen) mit Immunsuppressiva wie Methotrexat, Abatacept oder JAK Inhibitoren, um die Impfantwort zu verbessern.
Bei den erwähnten mRNA-Impfstoffen von Pfizer/BioNtech oder Moderna, wie auch dem Proteinimpfstoff von Novavax ist die Verabreichung von zwei Dosen erforderlich. Bei einer Verzögerung der zweiten Impfdosis muss die erste Gabe nicht wiederholt werden. Für die Grundimmunisierung wird beim Janssen-Cilag-Impfstoff eine Impfdosis (Einmaldosis) empfohlen.
Patienten kann empfohlen werden, die Webseite der Rheumaliga Schweiz des ACR oder der EULAR zu diesem Thema zu besuchen, auf denen aktuelle Informationen in einer zugänglichen Sprache verfügbar sind.
Tritt eine bestätigte akute SARS-CoV-2 Infektion ≥ 4 Wochen nach der 1. und vor der 2. Impfdosis auf, wird diesen Personen gemäss der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 (Stand 13.04.2022) keine weitere Impfdosis zur Grundimmunisierung empfohlen.
Ausnahme: schwer immundefizienten Personen wird eine weitere Impfdosis 1-3 Monate nach der Infektion empfohlen (Minimalintervall: 4 Wochen nach Infektion), da allgemein unklar ist, wie gut die Immunantwort und damit der Schutz sowohl nach Infektion als auch nach einer Impfung ausfällt.
Swissmedic hat die von Pfizer/BioNTech, Moderna und Janssen-Cilag AG entwickelten COVID-19-Impfungen zugelassen.
Die Fachinformation zum Impfstoff Comirnaty® von Pfizer/BioNTech finden Sie hier.
Die Fachinformationen zum Impfstoff Spikevax® von Moderna finden Sie hier.
Die Fachinformationen zur COVID-19 Vaccine Janssen® von Janssen-Cilag AG finden Sie hier.
Die Fachinformationen zum Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax Sie hier.
Der Impfstoff wird voraussichtlich im Verlauf des zweiten Quartals 2022 in der Schweiz verfügbar sein.
Bezüglich Haftpflicht bei Impfungen sind folgende Regelungen zu beachten: «COVID-19-Impfung: Haftung und Patientenrechte». Bitte beachten Sie insbesondere die Vorgaben bezüglich Aufklärung.
Immunsupprimierten Patienten oder Patienten auf antirheumatischen Basistherapien wird die Grippeimpfung stark empfohlen. Die Grippeimpfung schützt nur gegen Grippe (Influenza), nicht gegen COVID-19 und auch nicht vor Erkältungen. Eine Grippeimpfung kann gleichzeitig mit, vor oder nach einer COVID-19-Impfung erfolgen. Es wird neu kein minimaler Abstand zwischen einer mRNA-Impfung und anderen Impfungen empfohlen.
Personen mit Erkrankungen oder unter Therapien, die das Immunsystem schwächen, zählen zu den besonders gefährdeten Personen. Dies gilt insbesondere für die Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken (wie z. B. Langzeit-Einnahme von Glukokortikoiden, monoklonale Antikörper, Zytostatika, etc.).
Gemäss dem Schreiben des BAG vom 8. Juni 2020 hat sich die Versorgung mit Hydroxychloroquin für chronische Patientinnen und Patienten stabilisiert und bereitet derzeit keine Schwierigkeiten mehr. Angesichts der günstigen Entwicklung der Lage werden die Empfehlungen und Begleitmassnahmen (Verwendung des Bestellformulars) deshalb mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Hypothese, dass Actemra® bei einer COVID-19-Infektion wirksam sein könnte, wird noch diskutiert, da die bisher veröffentlichten Studien widersprüchlich sind.
Die Verwendung von Actemra® bei COVID-19 Infektionen wird derzeit nicht mehr empfohlen (siehe https://ssi.guidelines.ch/guideline/3352). Die Empfehlung der SGR vom 24.03.2020, bei Patienten mit Actemra® bei einer rheumatischen Erkrankung, nach Möglichkeit von einer intravenösen Gabe auf eine subkutane Verabreichung umzustellen, wird demnach aufgehoben.