Fachinformationen
Coronavirus
Informationen zum Coronavirus (COVID-19 / SARS-CoV-2)
Die Lage kann sich laufend ändern. Aktuelle Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Website des BAG
Das BAG hat für Fragen Telefon-Hotlines eingerichtet:
- Für Gesundheitsfachpersonen: 058 462 21 00
- Für die Bevölkerung: 058 463 00 00
Statement Clinical Affairs Kommission (Stand 28.10.2022)
Nach aktuellem Stand gibt es keinen Grund, dass Patienten ihre Basistherapie unterbrechen, solange kein Verdacht auf eine aktive Infektion mit dem Coronavirus besteht (z.B. Husten, Atemnot und/oder Fieber ≥ 38ºC)
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit SARS-CoV-2 wird eine Zunahme von Virusübertragungen ab Herbst 2022 erwartet. Die Covid-19-Impfempfehlungen werden deshalb auf den Herbst hin gem. der Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022, gültig ab 10.10.2022 (Stand 19.10.2022) angepasst, um das Risiko schwerer Erkrankungen zu senken und die Belastung des Gesundheitssystems zu begrenzen. Im Vordergrund steht der Schutz besonders gefährdeter Personen.
Eine tabellarische Übersicht der Impfempfehlungen im Herbst 2022 können Sie dem Anhang 1 der Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022) entnehmen.
Besonders gefährdete Personen (BGP)
-
Personen im Alter von ≥ 65 Jahren
- Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund:
o Vorerkrankung gemäss Kategorienliste
o Trisomie 21
o Schwangerschaft
Stärke der Empfehlung einer Auffrischungsimpfung: stark
Zielgruppenspezifisches Impfziel: Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 bietet einen mindestens vorübergehend verbesserten, individuellen Schutz vor schwerer Erkrankung. Das Risiko, an einer Infektion schwer zu erkranken, ist bei der Gruppe der BGP am höchsten. Dieses Risiko kann durch die Auffrischimpfung mindestens für ein paar Monate reduziert werden.
Gesundheitspersonal, Betreuungspersonen von BGP, 16–64 Jahre
Stärke der Empfehlung einer Auffrischungsimpfung: mittel
Zielgruppenspezifisches Impfziel: Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 bietet 16–64-jährigen Personen ohne Risikofaktoren einen geringen und kurzzeitigen Schutz vor Infektion mit milder Erkrankung und kann so Arbeitsausfälle unter Umständen reduzieren. Die Entscheidung zur Auffrischimpfung soll aufgrund einer individuellen Abwägung der Betreuungsperson erfolgen, mit dem Ziel, die Betreuung der BGP aufrechtzuerhalten und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Das Risiko einer schweren Erkrankung ist für geimpfte Personen ohne Risikofaktoren in dieser Gruppe im Herbst 2022 sehr gering.
Alle weiteren Personen von 16–64 Jahren
Stärke der Empfehlung einer Auffrischungsimpfung: am geringsten
Zielgruppenspezifisches Impfziel: Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 bietet 16–64-jährigen Personen ohne Risikofaktoren einen geringen und kurzzeitigen Schutz vor Infektion mit milder Erkrankung. Das Risiko einer schweren Erkrankung ist für geimpfte Personen ohne Risikofaktoren in dieser Gruppe im Herbst 2022 sehr gering. Für diese Personen wird empfohlen, dass die Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Entscheidung jenen Personen ermöglicht wird, die ihr Risiko für eine Infektion aus privaten und/oder beruflichen Gründen dadurch etwas vermindern möchten.
Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 – 15 Jahren
Stärke der Empfehlung einer Auffrischungsimpfung: keine Auffrischimpfung
Ausnahme: Jugendliche ≥ 12 Jahren mit schwerer Immundefizienz (siehe «Auffrischimpfung bei Personen mit schwerer Immundefizienz»)
Übergeordnete Ziele der Auffrischimpfung im Herbst 2022
Basierend auf der Impfstrategie gegen Covid-19 von BAG und EKIF, lauten diese:
- Verminderung der Krankheitslast insbesondere von schweren und tödlich verlaufenden Covid-19-Erkrankungen
- Sicherstellung der Gesundheitsversorgung
- Reduktion der negativen direkten und indirekten gesundheitlichen, psychischen, sozialen wie wirtschaftlichen Auswirkungen während einer Covid-19-Pandemie
Für die Auffrischimpfung im Herbst 2022 soll ein mRNA-Impfstoff oder Nuvaxovid® eingesetzt werden. Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 soll frühestens 4 Monate nach der letzten Covid-19 Impfdosis respektive 4 Monate nach bekannter SARS-CoV-2-Infektion verabreicht werden.
Es wird empfohlen, die Auffrischimpfung Herbst 2022 (bei Personen ≥ 16 Jahre, die bereits geimpft sind) präferenziell mit einem bivalenten mRNA-Impfstoff oder mit Nuvaxovid® durchzuführen, falls diese verfügbar sind. Diese Impfstoffe, wie auch die monovalenten mRNA-Impfstoffe, sind grundsätzlich geeignet und empfohlen, um schwere Infektionen zu verhindern.
Die Wahl des Zeitpunkts für die Auffrischimpfung gegen Covid-19 im Herbst 2022 ist zentral, da der Impfschutz vor schwerer Covid-19-Erkrankung nach aktuellem Wissensstand in den ersten 3 Monaten nach Impfung am höchsten ist und der Zeitraum des maximalen Impfschutzes idealerweise mit dem Höhepunkt der Infektionswelle zusammenfallen sollte. In der Annahme einer Saisonalität und im Rückblick auf die letzten zwei Jahre erachten EKIF und BAG den 10.10.2022 als sinnvollen Zeitpunkt für den Start der Impfkampagne im Herbst 2022.
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Am 29.08.2022 hat Swissmedic den bivalenten Impfstoff von Moderna (Spikevax® Bivalent Original/Omicron mRNA-1273.214) und am 10.10.2022 den bivalenten Impfstoff von Pfizer (Comirnaty® Bivalent Original/Omicon BA.1) für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Diese enthalten mRNA für das Spike-Protein der Stämme Wuhan (25 μg mRNA) und Omikron BA.1 (25 μg mRNA). In Abhängigkeit der Verfügbarkeit sollen präferenziell die bivalenten Impfstoffe eingesetzt werden, da hier der «Mismatch» zwischen Impf- und zirkulierender Variante etwas geringer ist als bei den monovalenten Impfstoffen.
Für Personen im Alter von < 18 Jahren erfolgt die Anwendung von bivalenten mRNA-Impfstoffen ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic (off-label). Die Informationspflicht ist einzuhalten. Dabei kommen die üblichen Haftungsregeln zur Anwendung (siehe BAG off-label use)
Die Auffrischimpfung mit einem bivalenten mRNA-Impfstoff kann auch heterolog erfolgen, d.h. nach primärem Impfzyklus und/oder vorheriger Auffrischimpfung mit einem anderen zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19. Beim bivalenten Impfstoff von Pfizer (Comirnaty® Bivalent Original/Omicron BA.1) handelt es sich bei einer heterologen Auffrischimpfung um eine off-label Anwendung.
Bei schwer immundefizienten Personen soll die Anwendung von bivalenten mRNA-Impfstoffen nach Ermessen der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes erfolgen
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stan19.10.2022)
Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 kann sowohl homolog als auch heterolog mit dem Protein-Impfstoff Nuvaxovid® durchgeführt werden. Die Auffrischimpfung soll frühestens 4 Monate nach der letzten Covid-19 Impfdosis verabreicht werden. Aufgrund der im Vergleich zu den monovalenten mRNA-Impfstoffen weniger variantenspezifischen Immunantwort wird der Einsatz von Nuvaxovid® gegenüber den monovalenten mRNA-Impfstoffen präferenziell empfohlen.
Eine den Zulassungsbehörden in der Schweiz eingereichte Studie, welche die Immunogenität und Sicherheit einer Auffrischimpfung mit Nuvaxovid® nach Comirnaty® -Grundimmunisierung untersuchte, zeigte gute neutralisierende Antikörperspiegel und keine Anzeichen für vermehrte unerwünschte oder schwere Nebenwirkungen. Daten aus den Zulassungsunterlagen für die FDA zeigen, dass eine Auffrischimpfung mit Nuvaxovid® auch zu hohen neutralisierenden Antikörperspiegeln gegen Omikron BA.5 führt.
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Die verfügbaren Daten zeigen, dass die bisher eingesetzten, monovalenten mRNA-Impfstoffe auch bei den aktuellen Omikron-Varianten weiterhin gut vor schweren Verläufen und Hospitalisationen schützen. Aufgrund dessen können sie für die Auffrischimpfung im Herbst 2022 weiterhin eingesetzt werden.
- Für alle Personen im Alter ≥ 16 Jahre sind beide verfügbaren monovalenten mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® und Spikevax®) gleichermassen für die Auffrischimpfung geeignet.
- Comirnaty® soll für die Auffrischimpfung im Herbst 2022 in derselben Dosierung wie für die Grundimmunisierung und die erste Auffrischimpfung verabreicht werden (30 μg).
- Spikevax® soll bei immunkompetenten Personen für die Auffrischimpfung in der halben Dosierung (50 μg) verabreicht werden.
Schwer immundefiziente Personen sollen eine Auffrischimpfung mit der Dosierung 100 μg erhalten.
- Grundsätzlich kann off-label auch der jeweils andere monovalente mRNA-Impfstoff eingesetzt werden als jener, welcher zur Grundimmunisierung resp. zur ersten Auffrischimpfung eingesetzt worden ist.
- Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 mit einem monovalenten mRNA-Impfstoff erfolgt, sofern es sich um die vierte (für gewisse Zielgruppen fünfte) Impfdosis handelt, ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic (off-label).
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Schwer immundefizienten Personen ≥ 12 Jahre wird nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung (4. Dosis) empfohlen. Der empfohlene Mindestabstand zur letzten Impfdosis beträgt mindestens 4 Monate.
Seit 23.05.2022 kann für diese Personengruppe eine weitere Auffrischimpfung (5. Dosis) erwogen werden. Auch hier soll ein Mindestabstand von 4 Monaten zur letzten Impfdosis eingehalten werden. Liegen die erste oder zweite Auffrischimpfung im Herbst/Winter 2022 > 4 Monate zurück, so ist in einer epidemiologischen Lage mit hohen täglichen Fallzahlen und hoher Verbreitung des Virus für diese Personen eine weitere Auffrischimpfung empfohlen, wenn dadurch gemäss Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes vorübergehend ein verbesserter Impfschutz gegen schwere Erkrankung für diese Person zu erwarten ist.
Eine Auffrischimpfung (4. Dosis, monovalenter mRNA-Impfstoff) nach Abschluss der Grundimmunisierung mit 3 Dosen sowie weitere Auffrischimpfungen (mit einem monovalenten mRNA-Impfstoff) erfolgen ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic (off-label).
Wenn zur Therapie (oder prophylaktisch) monoklonale Antikörper verabreicht wurden, sollte eine SARS-CoV-2-Impfung um mindestens 3-6 Monate aufgeschoben werden
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Eine Anwendung monoklonaler Antikörper, wie Sotrovimab (Xevudy®) oder Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung wird bei den gegenwärtig in der Schweiz zirkulierenden Virusstämmen und auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstands von der SSI derzeit nicht empfohlen. Eine Behandlung mit diesen monoklonalen Antikörpern kann jedoch von Spezialisten in sehr seltenen und spezifischen Situationen in Betracht gezogen werden.
Beachten Sie für die Behandlung die Empfehlungen zum frühen Einsatz von Covid-19-Therapien und zu Prophylaxen erstellt von der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI).
Paxlovid® (Nirmatrelvir [PF-07321332] / Ritonavir)
Gemäss den Empfehlungen zum frühen Einsatz von Covid-19-Therapien und zu Prophylaxen erstellt von der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI), vom 06.02.2023 wird bei ambulanten Hochrisikopatientinnen und -patienten, wenn keine Kontraindikationen vorliegen, empfohlen zunächst Nirmatrelvir [PF-07321332] / Ritonavir (Paxlovid®) als erste Wahl für die Frühbehandlung zu verschreiben, um einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung zu verhindern.
Nirmatrelvir [PF-07321332] / Ritonavir (Paxlovid®) ist das einzige in der Schweiz verfügbare und zugelassene orale, direkt wirkende Virostatika (DAA, direct acting antivirals). Wenn Paxlovid® kontraindiziert ist (meist wegen schädlicher Interaktionen mit andern Arzneimitteln: siehe COVID-19 Drug Interactions Checker (Liverpool Website) & Interactions with selected outpatient medicines and Paxlovid®), kann Remdesivir i. v. (200 mg –100 mg – 100 mg über 3 Tage) bei ähnlicher Indikation eingesetzt werden.
Wenn keine DAA verfügbar sind oder infrage kommen, können alternativ die mkAK Tixagevimab/Cilgavimab (hochdosiert: Tixagevimab 300 mg und Cilgavimab 300 mg) oder Sotrovimab (hochdosiert, 1000 mg) eingesetzt werden.
Paxlovid besteht aus zwei Präparaten mit den Wirkstoffen Nirmatrelvir [PF-07321332] und Ritonavir, die als Tabletten eingenommen werden. Das Kombinationspräparat Paxlovid muss möglichst rasch nach der Feststellung einer Covid-19 Infektion und innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn angewendet werden (ausser bei immunsupprimierten Personen).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAG.
Bei den gegenwärtig in der Schweiz zirkulierenden Virusstämmen und auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstands wird eine prophylaktische Anwendung monoklonaler Antikörper wie Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) bei schwer immundefizienten Patientinnen und Patienten mit ungenügendem Impfschutz gegen Covid-19 zurzeit gemäss Kriterienliste der SSI nicht empfohlen. Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) kann jedoch von den Spezialisten in sehr seltenen und spezifischen Situationen in Betracht gezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAG .
Gemäss der Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022) bilden geimpfte Personen unter Behandlungen mit Biologika, welche Zytokine blockieren oder leichter Immunsuppression nach vollständiger Impfung in der Regel schützende Antikörper. Diese Antikörperbildung kann hingegen bei Personen, welche mit einer stark abwehrschwächenden Therapie behandelt werden, eingeschränkt sein oder komplett fehlen. Aus diesem Grund wird schwer immundefizienten Personen zur Grundimmunisierung ein 3-Dosen-Impfschema mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen, der Minimalabstand zwischen den einzelnen Dosen beträgt jeweils 28 Tage.
Schwer abwehrgeschwächten Personen ab 30 Jahren wird zur Grundimmunisierung drei Dosen eines mRNA Impfstoffes (30 μg für Comirnaty®; 100 μg für Spikevax®) im Abstand von minimal 4 Wochen zwischen den einzelnen Dosen empfohlen, unabhängig der Werte aus früheren Antikörper-Bestimmungen.
Schwer abwehrgeschwächten Personen im Alter von 12– 29 Jahren wird zur Grundimmunisierung präferenziell Comirnaty® empfohlen (3 Dosen). Bei Personen dieser Gruppe, welche mit einer oder zwei Dosen Spikevax® geimpft wurden, kann die Grundimmunisierung nach Rücksprache mit einer Fachärztin oder einem Facharzt gemäss individueller Nutzen-Risikoabwägung heterogen mit Comirnaty® abgeschlossen werden (off label).
Schwer abwehrgeschwächten Kindern im Alter von 5–11 Jahren wird die Impfung mit Comirnaty® 10 μg (Kinderimpfstoff) empfohlen. 4 Wochen nach der 2. Impfdosis wird eine Serologie empfohlen. Sind klar positive SARS-CoV-2 Impfantikörper vorhanden, ist keine 3. Impfdosis nötig. Grenzwertig positive Impfantikörpertiter sind als negativ zu betrachten. Im Falle eines negativen Nachweises von SARS-CoV-2 Impfantikörpern wird eine 3. Dosis zur Grundimmunisierung mit einem Minimalabstand von 4 Wochen nach Dosis 2 empfohlen. Diese eingeschränktere Empfehlung erfolgt, da eine 3. Dosis in diesem Alter off-label ist, wenig Daten vorliegen und daher nur Kinder eine 3. Dosis erhalten sollen, bei denen die Antikörpertiter auf einen unvollständigen Impfschutz hinweisen.
Die 3. Dosis soll sobald wie möglich erfolgen, falls die 2. Dosis vor mehr als 4 Wochen verabreicht wurde. Den idealen Zeitpunkt der Gabe der 3. Dosis sollte mit den betreuenden Spezialisten besprochen werden (Minimalintervall von 4 Wochen nach der 2. Dosis). Generell sollte die Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung so gering wie möglich sein, wenn es die Behandlung der Erkrankung erlaubt. Bei Therapien, welche die B Zellen depletieren, sollte darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht zu einem Zeitpunkt verabreicht wird, in dem die B Zellen voll supprimiert sind. Bei Personen unter B-Zell-Depletion (Rituximab, etc.) sollte die 3. mRNA-Impfdosis idealerweise erst 4–5 Monate nach der letzten Dosis des B-Zell-depletierenden Medikamentes und mindestens 4 Wochen vor der nächsten Gabe erfolgen, um eine möglichst gute B-Zell-Antwort zu ermöglichen, da die humorale Immunantwort auf den Impfstoff stark mit der B-Zellzahl korreliert. Es sollte jedoch auch bedacht werden, dass das Fehlen einer humoralen Immunantwort nicht das vollständige Fehlen einer Immunität gegen SARS-CoV-2 bedeutet. Tatsächlich sind die Patienten auch in Abwesenheit von B-Lymphozyten und ohne SARS-CoV-2 Impfantikörper in der Lage, eine spezifische zelluläre Immunantwort gegen SARS-CoV-2 zu entwickeln, die sie zumindest teilweise vor einem schweren COVID-19 Krankheitsverlauf schützen sollte.
4 Wochen nach der 3. Dosis soll in der Regel eine Impfantikörperbestimmung durchgeführt werden. Insbesondere Personen, welche nach drei Dosen keine Impfantikörper gebildet haben, müssen informiert werden, sich trotz den Impfungen noch konsequenter als andere immungeschwächte geimpfte Personen an die weiteren Schutzmassnahmen (Abstand, Masken und Händehygiene) zu halten, auch wenn diese Schutzmassnahmen für die allgemeine Bevölkerung künftig gelockert werden.
Die Indikation einer 3. Dosis eines mRNA Impfstoffes für die Primovakzination und die anschliessende Antikörpertiter-Bestimmung besteht nur bei dieser speziellen Gruppe schwer abwehrgeschwächter Patienten. Bei der gesunden Bevölkerung wird generell eine Antikörper-Bestimmung vor oder nach der Impfung nicht empfohlen. Ausschliesslich bei Personen mit schwerer Immundefizienz werden die Kosten für Analysen auf SARS-CoV-2-Antikörper übernommen.
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Besonders gefährdeten Personen, welche aktuell noch ungeimpft sind, wird im Herbst 2022 eine Covid-19-Impfung empfohlen. Das empfohlene Impfschema umfasst für die mRNA-Impfstoffe und den Protein-Impfstoff Nuvaxovid® 2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen. Damit der vollständige Impfschutz möglichst rasch aufgebaut wird, wird ein Intervall von 4 Wochen zwischen den Impfdosen empfohlen, es gibt jedoch kein Maximalintervall.
Für ungeimpfte Personen mit schwerer Immundefizienz und nach Stammzelltransplantation gilt ein abweichendes Impfschema (siehe "Grundimmunisierung bei Personen mit schwerer Immundefizienz").
Impfstoffe und -dosierung:
- Comirnaty®: Die Dosierung beträgt für beide Impfdosen jeweils 30 μg
- Spikevax®: Die Dosierung beträgt für beide Impfdosen jeweils 100 μg
- Nuvaxovid®: Die Dosierung beträgt für beide Impfdosen jeweils 5 μg
Es ist empfohlen, für beide Impfdosen den gleichen Impfstoff zu verwenden. Eine heterologe Impfung ist bei den monovalenten mRNA-Impfstoffen möglich, jedoch nicht von Swissmedic zugelassen (off-label).
Aufgrund von verschiedenen Studien und Pharmakovigilanzdaten mit Hinweisen zu einem erhöhten (aber immer noch sehr seltenen) Auftreten von Peri-/Myokarditiden nach 2x 100 μg Spikevax® vorwiegend bei jüngeren Männern wird Personen im Alter von < 30 Jahren bei einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff präferenziell Comirnaty® empfohlen.
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Da > 97% der Schweizer Bevölkerung ab dem Alter von 5 Jahren Antikörper gegen SARS-CoV-2 haben, kann bei bisher ungeimpften Personen von einer mindestens einmaligen durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 ausgegangen werden. Aus diesem Grund wird diesen Personen nur noch eine einzelne Impfdosis empfohlen, zur Auffrischung und Verbreiterung des immunologischen Gedächtnisses mit dem Ziel, schwere Erkrankungen möglichst zu verhindern.
Ausnahmen
Besonders gefährdete Personen: Ihnen werden zwei Impfdosen empfohlen, da in dieser Personengruppe nebst dem erhöhten Risiko für schwere Verläufe die Ausbildung einer guten Immunantwort oftmals vermindert ist.
Kinder und Jugendliche < 16 Jahre ohne chronische Erkrankungen: Ihnen wird im Herbst 2022 keine Impfung empfohlen.
Kinder und Jugendliche < 16 Jahre mit chronischen Erkrankungen: Ihnen wird eine Impfdosis mit einer der beiden monovalenten mRNA-Impfstoffe empfohlen.
Besteht die Annahme, dass die ungeimpften Kinder und Jugendliche (mit oder ohne chronische Krankheiten) bisher keine Infektion hatten wird das bisher empfohlene und zugelassene Impfschema (2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen) empfohlen, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten dies wünschen.
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Personen ab 16 Jahre ohne Risikofaktoren für einen schweren Verlauf, welche noch ungeimpft sind, wird im Herbst 2022 eine Covid-19-Impfung empfohlen. Das empfohlene Impfschema umfasst für die mRNA-Impfstoffe und den Protein-Impfstoff Nuvaxovid® eine einzelne Impfdosis. Alternativ werden zwei Impfdosen im Abstand von 4 Wochen empfohlen.
Impfung mit einer einzelnen Impfdosis
Alle in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffe und der Protein-Impfstoff Nuvaxovid® sind geeignet. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit sollen jedoch präferenziell Spikevax® Bivalent Original/Omicron, Comirnaty® Bivalent Original/Omicron BA.1 oder Nuvaxovid® eingesetzt werden.
Alternativ kann auch Comirnaty® 30 μg oder Spikevax® 50 μg (monovalent) verwendet werden. Der Einsatz von Spikevax® Bivalent Original/Omicron und Spikevax® 50 μg (monovalent) in dieser Anwendung erfolgt ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic (off-label).
Impfung mit zwei Impfdosen
Wenn 2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen verabreicht werden, beträgt die Dosierung bei Comirnaty® jeweils 30 μg, bei Spikevax® jeweils 100 μg und bei Nuvaxovid® jeweils 5 μg. Es ist empfohlen, für beide Impfdosen den gleichen Impfstoff zu verwenden. Eine heterologe Impfung ist für die monovalenten mRNA-Impfstoffe möglich, jedoch nicht zugelassen und entspricht einer off-label Anwendung.
Aufgrund von verschiedenen Studien und Pharmakovigilanzdaten mit Hinweisen zu einem erhöhten (aber immer noch sehr seltenen) Auftreten von Peri-/Myokarditiden nach 2x 100 μg Spikevax® vorwiegend bei jüngeren Männern wird Personen im Alter von < 30 Jahren bei einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff präferenziell Comirnaty® empfohlen.
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Die Schweizer Covid-19 Impfstrategie basiert weiterhin primär auf den mRNA-Impfstoffen, da sie wirksamer sind als der COVID-19 Vaccine Janssen® Impfstoff (nicht-replizierender viraler Vektorimpfstoff) oder der Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax. Es wird empfohlen alle Zielgruppen der Impfstrategie möglichst mit den mRNA-Impfstoffen zu impfen. Insbesondere für Personen mit Immundefizienz wird weiterhin primär die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Die Wirksamkeit von COVID-19 Vaccine Janssen® kann bei immundefizienten Personen geringer sein, entsprechend soll dieser Impfstoff nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle Nutzen in einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung (Wirksamkeit, Verträglichkeit) auch im Vergleich zur Impfung mit einem mRNA Impfstoff überwiegt.
Ebenso wird die Verabreichung von COVID-19 Vaccine Janssen® und Nuvaxovid® an schwangere Frauen nicht empfohlen, da aktuell zu wenig Daten zur Impfung von Schwangeren mit dem COVID-19 Vaccine Janssen® vorliegen.
Basierend auf den Impfstoffeigenschaften von COVID-19 Vaccine Janssen® und Nuvaxovid® und der Zulassung durch Swissmedic empfehlen das BAG und die EKIF die COVID-19 Vaccine Janssen® und das und Nuvaxovid® folgenden Personen:
- Personen ab 18 Jahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können (medizinische Kontraindikation);
- Personen ab 18 Jahren, die die mRNA-Impfstoffe ablehnen.
Die COVID-19 Impfung kann auch an Personen mit Allergien verabreicht werden. Vorsicht ist jedoch geboten bei Personen, welche in der Vorgeschichte bereits auf Impfstoffe oder gespritzte Medikamente schwer reagiert haben, hierbei ist eine Rücksprache mit einem Facharzt für Allergologie und Immunologie nötig. Gemäss der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 Stand 23.05.2022 (Anhang 2) stellen folgende Kriterien eine relative Kontraindikation für die Verabreichung von mRNA-Impfstoffen dar (vgl. Kapitel 2.3.1):
- Anaphylaxie oder allergische Allgemeinreaktion auf Inhaltsstoffe von Comirnaty® oder Spikevax®
- eine bekannte oder wahrscheinliche Sensibilisierung vom Soforttyp auf Polyethylenglykol (PEG, Macrogol) oder auf Tromethamin (Trometamol, TRIS)
- Anaphylaxie nach der ersten Impfdosis eines mRNA-Impfstoffes
Sowohl nationale als auch internationale Experten für Rheumatologie, Immunologie und Infektionskrankheiten sind sich einig, dass sich immunsupprimierte Patienten, wenn möglich impfen sollten. Trotz der Möglichkeit, dass die Impfantwort bei diesen Patienten allenfalls schwächer ist, wird eine COVID-19-Impfung empfohlen, denn "ein gewisser Grad an Immunität ist besser als kein Grad an Immunität" (Prof. Anthony Fauci). Auch engen Kontakten von immunsupprimierten Patienten wird eine Impfung empfohlen.
Es gilt zu beachten, dass eine Impfung während 4 Monaten nach Verabreichung von Rituximab oder während einer Behandlung mit Prednison > 20 mg/T häufig keine signifikante Impfantwort hervorruft. In dieser besonderen Situation empfehlen wir, wenn möglich, die Verabreichung von Rituximab zu verzögern, um vorgängig den Impfstoff schnell zu verabreichen. Bei einer Behandlung mit Rituximab wird empfohlen, diese frühestens 2 Wochen nach der 2. COVID-19-Impfung zu verabreichen. Bei einer Cortisoninfiltration, zum Beispiel in Gelenke, wird empfohlen, mit einer COVID-19-Impfung mindestens 24 Stunden nach der Infiltration zu warten.
Patienten, die aufgrund ihrer Therapie immunsupprimiert sind (siehe "Impfempfehlungen für Patienten mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen"), sollten keine Lebendimpfstoffe erhalten, allerdings ist derzeit in der Schweiz kein Lebendimpfstoff für COVID-19 verfügbar. Die mRNA-Impfstoffe gelten als sicher für Patienten mit immunvermittelten Krankheiten oder unter Immunsuppression (d.h. die COVID-19-Impfstoffe von Pfizer/BioNtech oder Moderna). Dies gilt auch für nicht-replizierende virale Vektorimpfstoffe (z.B. AstraZeneca/Oxford - AZD1222 oder Janssen-Cilag AG) oder den Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax.
Derzeit liegen noch keine Daten darüber vor, inwieweit die Wirkung der Covid-19-Impfung durch eine vorübergehende Unterbrechung der Immunsuppression signifikant verbessert werden könnte. Bei Patienten mit einer gut kontrollierten Krankheit (Remission oder Low Disease Activity) raten Experten zum Teil zu einer kurzen Unterbrechung (2 Wochen) mit Immunsuppressiva wie Methotrexat, Abatacept oder JAK Inhibitoren, um die Impfantwort zu verbessern.
Patienten kann empfohlen werden, die Webseite der Rheumaliga Schweiz des ACR oder der EULAR zu diesem Thema zu besuchen, auf denen aktuelle Informationen in einer zugänglichen Sprache verfügbar sind.
Swissmedic hat die von Pfizer/BioNTech, Moderna und Janssen-Cilag AG entwickelten COVID-19-Impfungen zugelassen.
Fachinformation zum Impfstoff Comirnaty®
Die Fachinformation zum Impfstoff Comirnaty® von Pfizer/BioNTech finden Sie hier.
Fachinformation zum Impfstoff Comirnaty® Bivalent Original/Omicon BA.1
Die Fachinformation zum Impfstoff Comirnaty® Bivalent Original/Omicon BA.1 von Pfizer/BioNTech finden Sie hier.
Fachinformationen zum Impfstoff Spikevax®
Die Fachinformationen zum Impfstoff Spikevax® von Moderna finden Sie hier.
Fachinformationen zum Impfstoff Spikevax® Bivalent Original/Omicron mRNA-1273.214
Die Fachinformationen zum Impfstoff Spikevax® Bivalent Original/Omicron mRNA-1273.214 von Moderna finden Sie hier.
Fachinformationen zur COVID-19 Vaccine Janssen®
Der Effekt der Impfung auf die Verhinderung der Transmission (Virusübertragung) der Omikron-Variante wird für alle Personengruppen als minimal beurteilt. Der Virusübertragung muss deshalb mit nicht-pharmazeutischen Mitteln entgegengewirkt werden (Hygieneregeln, Gesichtsmasken etc.).
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Ausschliesslich bei Personen mit schwerer Immundefizienz (siehe "Personen mit schwerer Immundefizienz") werden die Kosten für Analysen auf SARS-CoV-2-Antikörper übernommen. Die Kosten für Analysen auf SARS-CoV-2-Antikörper bei der allgemeinen Bevölkerung werden gemäss aktueller Verordnung nicht übernommen, ausser im Falle einer Anordnung durch die zuständige kantonale Stelle (Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19, Stand 23.05.22).
Bezüglich Haftpflicht bei Impfungen sind folgende Regelungen zu beachten: «COVID-19-Impfung: Haftung und Patientenrechte». Bitte beachten Sie insbesondere die Vorgaben bezüglich Aufklärung.
Immunsupprimierten Patienten oder Patienten auf antirheumatischen Basistherapien wird die Grippeimpfung stark empfohlen. Die Grippeimpfung schützt nur gegen Grippe (Influenza), nicht gegen COVID-19 und auch nicht vor Erkältungen. Eine Grippeimpfung kann gleichzeitig mit, vor oder nach einer COVID-19-Impfung erfolgen. Es wird neu kein minimaler Abstand zwischen einer mRNA-Impfung und anderen Impfungen empfohlen.
Zur Gruppe mit einem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs (besonders gefährdete Personen, BGP) gehören auch Personen mit einer schweren Schwäche des Abwehrsystems (schwere Immundefizienz). Die Immunschwäche kann sowohl angeboren, erworben oder durch Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken, bedingt sein.
Personen, welche zum Zeitpunkt der Covid-19 Impfung unter einer der folgenden schwer immunsupprimierenden Behandlungen standen, gelten als potenziell schwer abwehrgeschwächte:
- B Zell Depletion (z.B. Rituximab, Ocrelizumab, Cyclophosphamid),
- Kortikosteroidtherapie >20mg Prednison/Tag, >2 Wochen,
- Weitere Therapien, die zu einer schweren Immunsuppression führen (z.B. Mycophenolat, Ciclosporin, Abatacept, Januskinase-Inhibitoren u.ä.),
- Kombinationstherapie verschiedener immunsupprimierender Medikamente,
- Empfänger für Solid Organtransplantation,
- Hochdosis-Chemotherapie.
Wie auch Personen:
- mit einem angeborenen Immundefekt mit eingeschränkter B- und T-Zellfunktion (z. B. common variable immunodeficiency; CVID, isolierte CD4-Lymphozytopenie u.ä.)
- mit HIV-Infektion und CD4+-Zellen < 200 ul
- unter Dialyse (Hämodialyse und Peritonealdialyse)
- mit weiteren Erkrankungen, die mit einer vergleichbaren schweren Immundefizienz einhergehen.
Für diese Patienten soll bei einer allfälligen Infektion mit SARS-CoV-2 eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern unabhängig vom Impfstatus in Betracht gezogen werden (siehe Policy brief on the reduction of Covid-19-associated mortality by drug therapies).
Quelle: Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst 2022 (Stand 19.10.2022)
Personen mit Erkrankungen oder unter Therapien, die das Immunsystem schwächen, zählen zu den besonders gefährdeten Personen (BGP). Dies gilt insbesondere für die Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken (wie z. B. Langzeit-Einnahme von Glukokortikoiden, monoklonale Antikörper, Zytostatika, etc.).
Relevante Komorbiditäten und Risikofaktoren
- Schwerer Bluthochdruck (therapieresistent, Endorganschaden)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Chronische Lungen- und Atemwegserkrankungen
- Diabetes
- Krebs unter medizinischer Behandlung
- Adipositas (BMI > 35 kg/m2)
- Lebererkrankung
- Nierenerkrankung
- Trisomie 21
- Alter ≥ 65 Jahre
- Schwangerschaft
Gemäss dem Schreiben des BAG vom 8. Juni 2020 hat sich die Versorgung mit Hydroxychloroquin für chronische Patientinnen und Patienten stabilisiert und bereitet derzeit keine Schwierigkeiten mehr. Angesichts der günstigen Entwicklung der Lage werden die Empfehlungen und Begleitmassnahmen (Verwendung des Bestellformulars) deshalb mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Hypothese, dass Actemra® bei einer COVID-19-Infektion wirksam sein könnte, wird noch diskutiert, da die bisher veröffentlichten Studien widersprüchlich sind.
Die Verwendung von Actemra® bei COVID-19 Infektionen wird derzeit nicht mehr empfohlen (siehe https://ssi.guidelines.ch/guideline/3352). Die Empfehlung der SGR vom 24.03.2020, bei Patienten mit Actemra® bei einer rheumatischen Erkrankung, nach Möglichkeit von einer intravenösen Gabe auf eine subkutane Verabreichung umzustellen, wird demnach aufgehoben.