Leitlinien für die rheumatologische Begutachtung
Im Auftrag der SGR wurden die Leitlinien zur medizinischen Begutachtung Anfang 2017 durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. med. Jörg Jeger überarbeitet.
Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 26.04.2017 zu den Leitlinien für die rheumatologische Begutachtung:
Allgemeinen Begutachtungsleitlinien Versicherungsmedizin
Ergänzend zu den fachspezifischen Leitlinien für die rheumatologische Begutachtung, hat die SGR in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften swiss orthopaedics, SGPMR, SGPP, SGVP und SNG diese Leitlinien erarbeitet, um fächerübergreifende Aspekte der Begutachtung in versicherungsmedizinischen Fragen zu regeln. In ihrer Ausführlichkeit sind sie auf komplexe Gutachten in allen Versicherungsbereichen der Sozialversicherung (v.a. Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung) und der Privatversicherung (v.a. Haftpflichtversicherung, Krankentaggeldversicherung, Ansprüche bei Personenschäden) ausgerichtet.
Leitlinien für die Konsensbeurteilung in bi- und polydisziplinären Gutachten
Diese in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften swiss orthopaedics, SGPMR, SGPP, SGVP und SNG erarbeitet Leitlinien gelten prinzipiell für die bi- und polydisziplinäre Begutachtung in versicherungsmedizinischen Fragen. In ihrer Ausführlichkeit sind sie auf komplexe Gutachten ausgerichtet, wie sie vor allem von der Invalidenversicherung, den Unfallversicherungen und der Militärversicherung zwecks Beurteilung des Leistungsanspruchs in Auftrag gegeben werden, sowie von den Privatversicherungen zur Abklärung von Ansprüchen bei Personenschäden.