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Weiter-/Forbildung

Fähigkeitsausweis Strahlenschutz

Das Fähigkeitsprogramm «Strahlenschutz in der Physikalischen Medizin und Rehabilitation und Rheumatologie» ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Einleitende Informationen

  • Dieser Fähigkeitsausweis ist nicht Bedingung für den Erwerb des Facharzttitels für Rheumatologie.
  • Ein Facharzttitel Rheumatologie ist Bedingung, um diesen Fähigkeitsausweis zu erwerben.
  • Dieser Fähigkeitsausweis berechtigt zu Untersuchungen im niederen, mittleren und hohen Dosisbereich, insbesondere also zur Durchleuchtung mittels Bildverstärker (BV). Für Fachärzte Rheumatologie, die Untersuchungen im hohen Dosisbereich unternehmen und den Fähigkeitsausweis «Interventionelle Schmerztherapie» der SSIPM nicht haben, ist der Erwerb dieses Fähigkeitsausweises notwendig.
  • Im aktuellen Tarifwerk TARMED berechtigt dieser Fähigkeitsausweis nicht zur Abrechnung bildgesteuerter Infiltrationen. Es bedarf dafür den Fähigkeitsausweis der SSIPM. Tritt der TARDOC in Kraft, wird die Abrechnung für ausgewählte BV-gesteuerte Infiltrationen möglich und der Fähigkeitsausweis Strahlenschutz ist für die Berechtigung der Durchführung notwendig.
  • Wenn nur Untersuchungen im niederen und mittleren Dosisbereich gemacht werden, ist dieser Fähigkeitsausweis nicht notwendig. Es kann dafür der Fähigkeitsausweis «Röntgenaufnahmen im niedrigen und mittleren Dosisbereich (KHM)» erworben werden. Er berechtigt zu konventionellen Röntgenaufnahmen von Thorax, Schädel, Extremitäten, Achsenskelett, Becken und Abdomen.
  • Für die Durchführung von Röntgenuntersuchungen im mittleren und hohen Dosisbereich ist eine entsprechende Weiterbildung im Strahlenschutz notwendig.
  • Das Betreiben einer Röntgenanlage ist in jedem Fall nur erlaubt, wenn der vom BAG anerkannte Strahlenschutz-Sachverständigenkurs absolviert wurde.

Informationen zur Erlangung des Fähigkeitsausweises Strahlenschutz gemäss Übergangsbestimmungen

Wer seit dem Erwerb des Facharzttitels Rheumatologie bis zur Inkraftsetzung dieses Fähigkeitsausweises insgesamt 100 Eingriffe unter Durchleuchtung durchgeführt hat, erhält den Fähigkeitsausweis ohne weitere Bedingungen. Diese Fachärzte können den Fähigkeitsausweis gemäss Übergangsbestimmungen erlangen – dazu füllen Sie bitte das folgende Antragsformular aus:

Antragsformular für den Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Physikalischen Medizin und Rehabilitation und Rheumatologie (SGPMR / SGR) gemäss Übergangsbestimmungen

Dem Antragsformular gemäss Übergangsbestimmungen muss beigelegt werden:

  • Diplom eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel für Rheumatologie (inkl. MEBEKO-Anerkennungsschreiben) (Kopie)
  • Beleg für einbezahlte Gebühr von CHF 100.00 inkl. MwSt.

Informationen zur ordentlichen Erlangung des Fähigkeitsausweises Strahlenschutz

Sollten die Übergangsbestimmungen nicht auf Sie zutreffen, können Sie den Fähigkeitsausweis mittels des folgenden ordentlichen Antragsformulars beantragen:

Antragsformular für den Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Physikalischen Medizin und Rehabilitation und Rheumatologie (SGPMR / SGR)

Dem ordentlichen Antragsformular muss beigelegt werden:

  • Kursbestätigung des absolvierten vom BAG-anerkannten Strahlenschutz-Sachverständigenkurses für Ärzte mit Durchleuchtung (Kopie)
  • Beleg für einbezahlte Gebühr von CHF 300.00 inkl. MwSt. (für Nichtmitglieder SGR) resp. CHF 200.00 inkl. MwSt. (für Mitglieder SGR)
  • Wenn die Strahlenschutz-Weiterbildung im Ausland erfolgte: Anerkennung der Weiterbildung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Beantragung des Fähigkeitsausweises Strahlenschutz

Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive Beilagen an die Geschäftsstelle der SGR (elektronisch oder physisch):

Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie
Josefstrasse 92
8005 Zürich
Tel. 044 487 40 62
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
MWST-Nr.: CHE-113.838.556 MWST

Die Prüfung Ihres vollständigen Dossiers und die Erteilung des Fähigkeitsausweises erfolgt durch die Paritätische Kommission der SGPMR/SGR.

Kontakt

Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie
Josefstrasse 92
8005 Zürich
Telefon: +41 44 487 40 62
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!