Erneuerung Ihres Fortbildungsdiploms auf der SIWF-Fortbildungsplattform
Die Fortbildung ist eine ärztliche Berufspflicht gemäss Art. 40 des Medizinalberufegesetzes (MedBG), und mit dem SIWF-Fortbildungsdiplom können Sie auf einfache Weise deren Erfüllung nachweisen.
Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Facharzttitels, welche sich nicht mehr in Weiterbildung befinden, sind laut Art. 9 der Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF fortbildungspflichtig, solange sie eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Im Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch sind nicht nur Ihre Facharzttitel, sondern auch alle Fortbildungsdiplome aufgeführt. Der Erwerb des Fortbildungsdiplomes ist laut Art. 9 FBO obligatorisch.
Ist Ihr Fortbildungsdiplom Ende 2023 oder früher abgelaufen, ist zur Erfüllung der Fortbildungspflicht ein neuer Diplomantrag beim SIWF einzureichen.
Falls Sie nicht mehr berufstätig sind, sind Sie nicht mehr fortbildungspflichtig. In diesem Fall bitten wir um Mitteilung an die Abteilung Mitgliedschaften der FMH, damit sie das Berufsaufgabedatum in ihrer Datenbank erfassen kann (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Für fachspezifische Fragen zur Fortbildung im Fachgebiet Rheumatologie können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Sollten Sie zur Fortbildung allgemeine Fragen haben, konsultieren Sie bitte die SIWF-Website. Beachten Sie insbesondere die Publikation «Das SIWF-Fortbildungsdiplom: der «Goldstandard» in der Fortbildung» sowie die FAQ’s des SIWF.
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